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Büchereiordnung

... mit welcher der Verleih und die Benutzung der Medien sowie die Gebühren und Entlehnfristen geregelt werden.

 Einschreibung

*  Die Entlehnung von Medien der Gemeindebücherei Traisen ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis (Benutzerkarte) zulässig.

*  Die Ausstellung des Ausweises erfolgt nach persönlicher schriftlicher Einschreibung in Form einer Benutzererklärung. Soweit der Benutzer dem Personal nicht bekannt ist, ist bei der Anmeldung ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.
Mit der Unterschrift auf der Benutzererklärung akzeptiert der Kunde die Büchereiordnung und erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einver­standen.

*  Änderungen von Name und Adresse sind der Bücherei ehestmöglich bekannt zu geben.

*  Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr benötigen für die Einschreibung in die Gemeindebücherei und die Benutzung der Medien die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Erklärung ist bei der Einschreibung ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.

*  Die Benutzerkarte wird im Scheckkartenformat ausgestellt und ist nicht übertragbar. Es gibt Einzel- und Familienkarten.

*  Der Verlust des Benutzerausweises ist der Gemeindebücherei unverzüglich zu melden, um diesen sperren zu lassen (auch telefonisch). Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der Benutzer/die Benutzerin.

Entlehnungen

*  Gegen Vorweisung der Benutzerkarte können alle vorhandenen Medien der Gemeindebücherei entlehnt werden. 

*  Die Entlehnung der Medien erfolgt EDV-gestützt.

*  Die Bibliotheksleitung behält sich das Recht vor, bei Bedarf bei der Entlehnung von Medien eine Begrenzung der Anzahl vorzunehmen. Sofern Medien bereits entlehnt sind, kann der/die Leser/in um Vormerkung ersuchen.

*  Alle entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an dritte Personen weiterverliehen werden. Auch das öffentliche Abspielen der CDs, DVDs, Hörbücher usw. ist nicht gestattet. Die entlehnten Medien dürfen nicht kopiert oder vervielfältigt werden, da dies nach dem Lizenz- bzw. Urheberrechtsgesetz verboten ist. 

*  Medien, die zum Informationsbestand der Bücherei gehören, können nur in der Bücherei benützt bzw. gelesen, aber nicht entlehnt werden. Diese Medien werden gesondert gekennzeichnet.

Entlehnfristen

*  Die Ausleihdauer beträgt für Bücher 2 Wochen, für Zeitschriften und Audiovisuelle Medien 1 Woche. 

*  Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist möglich, wenn für das Medium keine Vormerkung vorliegt.

*  Entliehene Medien sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist bzw. der Verlängerungsfrist in die Gemeindebücherei Traisen zurückzubringen. Im Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine schriftliche Mahnung, wobei abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung eine Säumnisgebühr pro Medium und Woche gemäß der Büchereiordnung in Rechnung gestellt wird.

Jahreskarten

*  Jahreskarten sind ab dem Erwerb 1 Jahr gültig.

*  Inbegriffen ist die Ausleihe aller Medien. Verlängerungs-, Mahn- und sonstige Gebühren müssen extra bezahlt werden. Die Jahresgebühr ist im Voraus zu entrichten. Eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung aus welchem Grund auch immer ist nicht möglich.

*  Die Entlehnung ist auf fünf Medien pro Benutzer/in beschränkt. Bei großer Nachfrage kann die Anzahl vorübergehend vermindert werden. Der/Die Benutzer/in ist verpflichtet, die ausgewählten Medien vor Mitnahme registrieren zu lassen.

Gebühren

Entlehngebühren einzeln
Medium

Ausleihdauer

Gebühr für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre

Gebühr für

Erwachsene

Buch2 Wochen€   0,30€   0,50
Zeitschriften1 Woche€   0,30€   0,30
AV-Medien1 Woche€   1,00€   1,00
E-Book2 Wochen

nur mit Jahresgebühr

möglich

 

Jahresgebühren
Erwachseneinkl. E-Book€   20,00
Kinder u. Jugendliche bis 15 Jahreohne E-Book€  10,00
Kinder u. Jugendliche bis 15 Jahreinkl. E-Book€  20,00
Familienkarteinkl. E-Book€  30,00

 

Verlängerungs- und Säumnisgebühren:
Buchpro Woche€   0,15€   0,25
Zeitschriftenpro Woche€   0,30€   0,30
AV-Medienpro Woche€   1,00€   1,00

 

Nutzungsgebühren für Servicedienste und sonstige Gebühren:
Einschreibung und Ausstellung der Benutzerkarte€   1,00€   1,00
Ersatz-Benutzerkarte bei Verlust oder Beschädigung€   2,50€   2,50
Reservierunggratisgratis
1. Mahnunggratisgratis
2. Mahnung€   2,00€   2,00
Ersatz-CD/DVD-Hülle wenn beschädigt o. verloren€   1,00€   1,00
Reparatur (bei leichter Buchbeschädigung)€   2,00€   2,00
Ausdruck je A4-Seite€   0,10€   0,10
   
   
   

 

Öffnungszeiten

  • Dienstag von 15.00 bis 19.00 Uhr
  • Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

Behandlung der Medien und Haftung

*  Mit der Unterschrift auf der Benutzererklärung verpflichtet sich der Benutzer/die Benutzerin  zur Einhaltung der Büchereiordnung und zur sorgfältigen und schonenden Behandlung der Medien.

*  Beim Ausleihen hat sich der Benutzer/die Benutzerin über den ordentlichen Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu vergewissern. Sichtbare Schäden sind bereits bei der Ausleihe bekannt zu geben. 

*  Jeder Besucher/jede Besucherin haftet für die von ihm/ihr entliehenen Medien. Für Medien, die beschmutzt oder beschädigt wurden, muss Ersatz geleistet werden. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Neuwert der Medien. Die Art und Höhe des Ersatzes wird von der Bibliotheksleitung festgesetzt.Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen besorgt oder zum Neuwert ersetzt werden.

*  Beschädigte Medien dürfen nicht repariert werden und sind sofort zu melden.

*  Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte für Medienverluste bzw. für anfallende Gebühren (auch Mahn- und Säumnisgebühren).

*  Die Bücherei übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Handhabung sowie keine Gewährleistung, wenn elektronische Medien mit der Gerätekonfiguration der Kunden nicht kompatibel sind. 

Sonstige Bestimmungen

*  Benutzer/Benutzerinnen, die die Büchereiordnung fortgesetzt nicht einhalten, können dauernd oder für begrenzte Zeit von der Benützung der Gemeindebücherei Traisen ausgeschlossen werden.

*  Versäumnisgebühren oder Schadenersatz werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht. Dies führt automatisch zum Verlust der Mitgliedschaft.

*  Die Mitarbeiter der Gemeindebücherei Traisen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.

Hausordnung

*  Besucher/Besucherinnen haben sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Büchereibetrieb nicht behindert oder gestört wird. 

*  Das Rauchen, die Mitnahme von Hunden und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

*  Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

Die Büchereiordnung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 26. Juni 2013 beschlossen und genehmigt und tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.

Öffentliche Bücherei der Marktgemeinde Traisen

Mariazeller Straße 78
3160 Traisen
Niederösterreich

+43 2762 62000-16 buecherei@traisen.com

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